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   BVerwG, 13.09.2000 - 1 D 36.99   

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https://dejure.org/2000,30724
BVerwG, 13.09.2000 - 1 D 36.99 (https://dejure.org/2000,30724)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.2000 - 1 D 36.99 (https://dejure.org/2000,30724)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 2000 - 1 D 36.99 (https://dejure.org/2000,30724)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Ruhegehaltskürzung wegen vorsätzlichem Verstoß gegen die Pflicht zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten - Nichtbegleichung von beihilfefähigen Arztrechnungen und Krankenhausrechnungen im Sinne eines Dienstvergehens - Verursachung von ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.04.1994 - 1 D 63.93

    Gleichsetzung des disziplinaren Gewichts des Zugriffs auf dienstlich zugängliche

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 1 D 36.99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats wird der Zugriff auf dienstlich zugängliche Gelder in seinem disziplinaren Gewicht der Aneignung dienstlich anvertrauten Geldes gleichgesetzt (vgl. z.B. Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 1 D 63.93 - m.w.N.).

    Wer diese für den geordneten Ablauf des Dienstbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 27. April 1994, a.a.O., m.w.N.); einem Ruhestandsbeamten ist gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BDO grundsätzlich das Ruhegehalt abzuerkennen (stRspr, z.B. Urteil vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 55.96 - <BVerwGE 113, 8 = Buchholz 235 § 12 BDO Nr. 2> m.w.N.).

  • BVerwG, 23.10.1996 - 1 D 55.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Unterschlagung von Nachnahmebeträgen und

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 1 D 36.99
    Wer diese für den geordneten Ablauf des Dienstbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 27. April 1994, a.a.O., m.w.N.); einem Ruhestandsbeamten ist gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BDO grundsätzlich das Ruhegehalt abzuerkennen (stRspr, z.B. Urteil vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 55.96 - <BVerwGE 113, 8 = Buchholz 235 § 12 BDO Nr. 2> m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 1 D 36.99
    (Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - <BVerwGE 113, 32 = Buchholz 235 § 87 BDO Nr. 1>).
  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 D 7.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Entnahme von Geld gegen ungedeckte

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 1 D 36.99
    Der Bundesdisziplinaranwalt wendet sich gegen die Sachverhaltsfeststellungen im Anschuldigungspunkt 3. Er beschränkt sich damit nicht auf die zu den Maßnahmeerwägungen gehörende Frage, ob ein feststehendes Tatverhalten als Zugriffsdelikt zu qualifizieren ist (vgl. dazu Urteil vom 26. November 1996 - BVerwG 1 D 7.96 - ), sondern greift die tatsächlichen Feststellungen der angefochtenen Entscheidung an.
  • BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 24.95

    Postbeamter des einfachen Dienstes - Unterdrückung von Postsendungen - Öffnen von

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 1 D 36.99
    Jedenfalls liegen die Voraussetzungen des Milderungsgrundes deshalb nicht vor, weil es dem Ruhestandsbeamten damals möglich und zumutbar war, seinen - hier unterstellten - finanziellen Engpass auf andere - legale - Weise zu beseitigen (vgl. dazu Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 24.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 1 D 47.00

    Disziplinarverfahren gegen einen Bahnbeamten; Entwendung von Dieselkraftstoff der

    Jedenfalls liegen die Voraussetzungen des Milderungsgrundes deshalb nicht vor, weil es dem Beamten damals möglich und zumutbar war, seinen - hier unterstellten - finanziellen Engpass auf andere - legale - Weise zu beseitigen (vgl. dazu Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 1 D 36.99 - m.w.N.).
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